BLITZ- UND ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ

Erdungsanlagen - Potentialausgleich - Kurzschlussströme

äußerer Blitzschutz

Blitzschutz = Brandschutz ! Reicht das ???

Es wird gesagt, dass Benjamin Franklin in den 1740er Jahren den Blitzschutz erfunden hat.
An den höchsten Punkt von Gebäuden wurde der blitzstromdurchflossene Ableiter angebracht. Dieser Ableiter hat die Aufgabe, den möglichen Blitzstrom kontrolliert in Richtung „Mutter Erde“ abzuleiten, ohne das es dabei zu einem unkontrollierten Lichtbogen kommt. Durch die Lichtbogenbildung entstehen Temperaturen von über 20.000°C, welche den Baukörper brennen lassen.

Die Gebäude sind geschützt! Sind sie das???

Heutige Gebäude benötigen nicht nur den Brandschutz durch die Blitzschutzeinrichtung, sondern müssen auch gegen einen möglichen elektromagnetischen Implus geschützt werden.
Die elektromagnetische Verträglichkeit wird durch den Aufbau einer feinstmöglichen Blitzstromaufteilung hergestellt.
Das Gebäude muss dauerhaft wie ein Faradayscher Käfig wirken, nur dann sind elektrische und elektronische Medien sowie Lebenwesen/Personen geschützt.